Ein Derby zwischen dem TSV 1860 und dem FC Bayern birgt immer eine gewisse Brisanz. Nach dem Regionalligaspiel der Amateure beider Vereine am 9. Dezember 2007 gab es tumultartige Szenen und mittendrin die Polizei. Bei diesem Einsatz waren die Beamten rigoros vorgegangen.
Wir berichteten am 14. Dezember 2007: Wenn Fußball zur Nebensache wird
Danach erstatteten mehrere Besucher des Spieles Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Freiheitsberaubung. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren zwischenzeitlich eingestellt. Gegen die entsprechende Verfügung vom 24. September haben die Betroffenen Beschwerde eingelegt und beantragt die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Der zuständigen Staatsanwaltschaft liegt die Beschwerde noch nicht vor, aber nach Auskunft der Staatsanwaltschaft »wird der Antrag auf Wiederaufnahme geprüft und dann entschieden.«
Im Vorfeld hatte die ermittelnde Stelle umfangreiche Ermittlungen durchgeführt und den Sachverhalt größtenteils geklärt. Es wurde allerdings unterlassen, die eingesetzten Beamten zu ermitteln. Dies wurde auch von der Staatsanwaltschaft trotz folgender Aussage eines Zeugen nicht veranlasst: »Der Polizeibeamte, von dem ich das Pfefferspray in das Gesicht bekam, hatte einen grünen Einsatzanzug an und gehört meines Wissens nach nicht dem so genannten USK (Unterstützungskommando, die Red.) an. Ich würde den Beamten auf jeden Fall erkennen, falls ich ein Lichtbild sehen würde.«
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft »war dem ermittelnden Staatsanwalt keine Aussage über eine Personenbeschreibung und Identifikationsmöglichkeit bekannt.« Nach Angaben in den Protokollen gehört die grüne Uniform des Polizeibeamten zur 23. Hundertschaft der Bereitschaftspolizei Dachau, da ansonsten USK-Beamte eingesetzt wurden.
Aufgrund der diversen Aussagen kam die Staatsanwaltschaft zu folgendem Ergebnis: »Mehrere Zeugen schilderten weitestgehend übereinstimmend, dass massive Aggressionshandlungen offensichtlich von einer heraneilenden Gruppe schwarzgekleideter Polizeibeamter mittels Schlagstöcken begangen worden seien. Unter Gesamtwürdigung dieser Darstellungen geht auch die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es zu Tätlichkeiten seitens der eingesetzten Polizeibeamten gekommen ist.
Insbesondere bestehen keine ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit der Darstellung, dass auch die mitgeführten Schlagstöcke zum Einsatz gebracht wurden. Hierfür sprechen nicht zuletzt auch einzelne geschilderte und dokumentierte Verletzungen von Besuchern.«
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren trotzdem ein, da » eine Individualisierung einzelner Beamter trotz umfangreicher Ermittlungen nicht möglich war « Die einzelnen Polizeibeamten wurden nicht ermittelt und dementsprechend auch nicht zu den Vorgängen befragt. Es wurden lediglich die Einzatz- bzw. Gruppenleiter befragt. Diese wiederum hätten angegeben, Gewalthandlungen der Polizeibeamten weder angeordnet noch gesehen zu haben.
Der im Namen der Löwen-Fans klagende Rechtsanwalt Marco Noli sieht die Sachlage so: »Das Ermittlungsergebnis hat zwar zu Tage befördert, dass es zu Körperverletzungshandlungen seitens der eingesetzten Beamten gekommen ist. Das Ergebnis der Ermittlungen ist jedoch für viele der betroffenen Fans aufgrund der offensichtlichen Ungleichbehandlung schier unerträglich. Es ist oft genug vorgekommen, dass wegen des Fehlverhaltens einzelner Fans ganze Fangruppierungen oder Busladungen stundenlang in Gewahrsam genommen und erkennungsdienstlich behandelt werden, auch wenn es nicht um Körperverletzungen sondern etwa um die Sachbeschädigung z.B. einer Fensterscheibe ging.
Oftmals wird sogar wegen eines solchen Anfangsverdachtes der Gruppenzugehörigkeit und der örtlichen Nähe sogleich ein mehrjähriges Stadionverbot verhängt. Wenn daher in dem vorliegenden Fall nicht einmal die eingesetzten Beamten ermittelt und befragt werden, dann wird diese Ungleichbehandlung sicherlich nicht das Vertrauen in das Funktionieren des Rechtsstaats bei den Fans in der Kurve stärken, sondern verständlicherweise nachhaltig schädigen.«
Nach der Bearbeitung der Beschwerde bzw. das Antrags auf »Wiederaufnahme der Ermittlungen« steht uns die Staatsanwaltschaft gerne mit weiteren Informationen zur Verfügung.
UPDATE: Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder aufgenommen und alle eingesetzten Polizei-Beamten werden nun schnellstmöglich vernommen.
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